⚖ Rechtsabteilung VOTCHINA⏱ Lesezeit: 5 Min.✔ Geprüft nach Notargesetz, Gesetz über lokale Steuern und Tarif der Eintragungsagentur · Oktober 2026

Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt der Käufer drei Pflichtkosten: die Notargebühr, die lokale Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr. So werden sie 2026 in Euro berechnet und so viel ergeben sie insgesamt.

Kurz gesagt: Beim Kauf einer Immobilie für 150.000 € in Varna zahlen Sie zusätzlich zum Preis rund 5.335 € (≈3,6 %): Grunderwerbsteuer 4.500 €, Notargebühr 685 € inkl. MwSt. und Eintragung 150 €.

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Wie die Notargebühr berechnet wird

Die Gebühr richtet sich nach dem Tarif zum Gesetz über die Notare und die notarielle Tätigkeit und hängt vom Geschäftswert ab — dem höheren Betrag aus vereinbartem Kaufpreis und steuerlicher Bewertung der Immobilie. Die Gebühr ist progressiv: Je teurer die Immobilie, desto niedriger der Prozentsatz. Das Maximum beträgt 3.067,75 € ohne MwSt. Auf die Gebühr werden 20 % MwSt. erhoben.

Geschäftswert Notargebühr (ohne MwSt.)
bis 51,13 € 15,34 €
51,14 – 511,29 € 15,34 € + 1,5 % auf den Betrag über 51,13 €
511,30 – 5.112,92 € 22,24 € + 1,3 % auf den Betrag über 511,29 €
5.112,93 – 25.564,59 € 82,06 € + 0,8 % auf den Betrag über 5.112,92 €
25.564,60 – 51.129,19 € 245,68 € + 0,5 % auf den Betrag über 25.564,59 €
51.129,20 – 255.645,94 € 373,50 € + 0,2 % auf den Betrag über 51.129,19 €
über 255.645,94 € 782,53 € + 0,1 % auf den Mehrbetrag (max. 3.067,75 €)

Beispiel für 150.000 €: 373,50 € + 0,2 % × (150.000 − 51.129,19) = 373,50 + 197,74 = 571,24 € ohne MwSt. bzw. 685,49 € inkl. MwSt.

Schnellübersicht: was Sie zusätzlich zum Preis zahlen (Varna)

Kaufpreis Notar inkl. MwSt. Eintragung 0,1 % Grunderwerbsteuer 3 % Gesamt % vom Preis
50.000 € 441,42 € 50 € 1.500 € 1.991 € 4,0 %
75.000 € 505,49 € 75 € 2.250 € 2.830 € 3,8 %
100.000 € 565,49 € 100 € 3.000 € 3.665 € 3,7 %
150.000 € 685,49 € 150 € 4.500 € 5.335 € 3,6 %
200.000 € 805,49 € 200 € 6.000 € 7.005 € 3,5 %
300.000 € 992,26 € 300 € 9.000 € 10.292 € 3,4 %

Die Berechnung geht davon aus, dass der Geschäftswert dem Kaufpreis entspricht. Ist die steuerliche Bewertung höher, werden alle Gebühren danach berechnet. Die Grunderwerbsteuer in der Gemeinde Varna beträgt 3 %; in anderen Gemeinden liegt sie zwischen 0,1 % und 3 % — prüfen Sie den Satz der Gemeinde Ihrer Immobilie.

Wer die Kosten trägt

Nach dem Gesetz (Art. 187 des Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge) trägt der Käufer die Kosten des Kaufs, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Deshalb gehört die Kostenverteilung bereits in den Vorvertrag — nicht erst in die Verhandlung am Tag der Beurkundung.

3 Dinge, die den Kauf verteuern:
  1. Eine steuerliche Bewertung über dem Kaufpreis — alle Gebühren werden danach berechnet.
  2. Der Vorvertrag regelt nicht, wer die Kosten trägt — Streit beim Notar.
  3. Belastungen des Verkäufers (Pfändung, Hypothek, Schulden nach Art. 264 der Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung) — sie fallen am Tag der Beurkundung auf, und der Termin wird verschoben.
Prüfen Sie Ihren Kauf in 1 Minute:
  • Kennen Sie die steuerliche Bewertung der Immobilie?
  • Ist im Vorvertrag geregelt, wer Notar und Grunderwerbsteuer zahlt?
  • Wurden Belastungen und Schulden des Verkäufers geprüft?

Wenn Sie auch nur eine Frage mit „nein" oder „weiß nicht" beantworten, riskieren Sie Mehrkosten oder eine Verschiebung des Termins.

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Wie VOTCHINA Ihnen Geld und Zeit spart

Für Käufer: genaue Berechnung aller Kosten vor der Anzahlung; Prüfung der Unterlagen und Belastungen des Verkäufers; Begleitung beim Notartermin.

Bei einem Exklusivvertrag mit VOTCHINA: Wir erstellen den Entwurf der notariellen Urkunde ohne Aufpreis — er ist in der vereinbarten Provision enthalten. Sie sparen die Gebühr, die der Notar für die Erstellung des Entwurfs berechnet.

Für Verkäufer: Wir beschaffen die Bescheinigungen im Voraus (steuerliche Bewertung, Bescheinigung nach Art. 264, Katasterauszug), damit der Termin nicht verschoben wird.

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Quellen: Tarif der Notargebühren zum Gesetz über die Notare und die notarielle Tätigkeit; Gesetz über lokale Steuern und Gebühren; Tarif der Gebühren der Eintragungsagentur. Beträge umgerechnet zum Kurs 1 € = 1,95583 BGN. Dieser Beitrag dient nur der Information und ist keine individuelle Rechtsberatung.