Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt der Käufer drei Pflichtkosten: die Notargebühr, die lokale Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr. So werden sie 2026 in Euro berechnet und so viel ergeben sie insgesamt.
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Berechnung per WhatsApp erhaltenDie Gebühr richtet sich nach dem Tarif zum Gesetz über die Notare und die notarielle Tätigkeit und hängt vom Geschäftswert ab — dem höheren Betrag aus vereinbartem Kaufpreis und steuerlicher Bewertung der Immobilie. Die Gebühr ist progressiv: Je teurer die Immobilie, desto niedriger der Prozentsatz. Das Maximum beträgt 3.067,75 € ohne MwSt. Auf die Gebühr werden 20 % MwSt. erhoben.
| Geschäftswert | Notargebühr (ohne MwSt.) |
|---|---|
| bis 51,13 € | 15,34 € |
| 51,14 – 511,29 € | 15,34 € + 1,5 % auf den Betrag über 51,13 € |
| 511,30 – 5.112,92 € | 22,24 € + 1,3 % auf den Betrag über 511,29 € |
| 5.112,93 – 25.564,59 € | 82,06 € + 0,8 % auf den Betrag über 5.112,92 € |
| 25.564,60 – 51.129,19 € | 245,68 € + 0,5 % auf den Betrag über 25.564,59 € |
| 51.129,20 – 255.645,94 € | 373,50 € + 0,2 % auf den Betrag über 51.129,19 € |
| über 255.645,94 € | 782,53 € + 0,1 % auf den Mehrbetrag (max. 3.067,75 €) |
Beispiel für 150.000 €: 373,50 € + 0,2 % × (150.000 − 51.129,19) = 373,50 + 197,74 = 571,24 € ohne MwSt. bzw. 685,49 € inkl. MwSt.
| Kaufpreis | Notar inkl. MwSt. | Eintragung 0,1 % | Grunderwerbsteuer 3 % | Gesamt | % vom Preis |
|---|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 441,42 € | 50 € | 1.500 € | 1.991 € | 4,0 % |
| 75.000 € | 505,49 € | 75 € | 2.250 € | 2.830 € | 3,8 % |
| 100.000 € | 565,49 € | 100 € | 3.000 € | 3.665 € | 3,7 % |
| 150.000 € | 685,49 € | 150 € | 4.500 € | 5.335 € | 3,6 % |
| 200.000 € | 805,49 € | 200 € | 6.000 € | 7.005 € | 3,5 % |
| 300.000 € | 992,26 € | 300 € | 9.000 € | 10.292 € | 3,4 % |
Die Berechnung geht davon aus, dass der Geschäftswert dem Kaufpreis entspricht. Ist die steuerliche Bewertung höher, werden alle Gebühren danach berechnet. Die Grunderwerbsteuer in der Gemeinde Varna beträgt 3 %; in anderen Gemeinden liegt sie zwischen 0,1 % und 3 % — prüfen Sie den Satz der Gemeinde Ihrer Immobilie.
Nach dem Gesetz (Art. 187 des Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge) trägt der Käufer die Kosten des Kaufs, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Deshalb gehört die Kostenverteilung bereits in den Vorvertrag — nicht erst in die Verhandlung am Tag der Beurkundung.
Wenn Sie auch nur eine Frage mit „nein" oder „weiß nicht" beantworten, riskieren Sie Mehrkosten oder eine Verschiebung des Termins.
Juristen von VOTCHINA fragenFür Käufer: genaue Berechnung aller Kosten vor der Anzahlung; Prüfung der Unterlagen und Belastungen des Verkäufers; Begleitung beim Notartermin.
Bei einem Exklusivvertrag mit VOTCHINA: Wir erstellen den Entwurf der notariellen Urkunde ohne Aufpreis — er ist in der vereinbarten Provision enthalten. Sie sparen die Gebühr, die der Notar für die Erstellung des Entwurfs berechnet.
Für Verkäufer: Wir beschaffen die Bescheinigungen im Voraus (steuerliche Bewertung, Bescheinigung nach Art. 264, Katasterauszug), damit der Termin nicht verschoben wird.
Makler und Juristen von VOTCHINA prüfen Verkäufer, Unterlagen und Kosten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Per WhatsApp schreibenAnrufen: +359 876 111 535Quellen: Tarif der Notargebühren zum Gesetz über die Notare und die notarielle Tätigkeit; Gesetz über lokale Steuern und Gebühren; Tarif der Gebühren der Eintragungsagentur. Beträge umgerechnet zum Kurs 1 € = 1,95583 BGN. Dieser Beitrag dient nur der Information und ist keine individuelle Rechtsberatung.