VOTCHINA Legal · Version 1.1 · gültig ab 20.10.2026 · 12 Min. Lesezeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermittlung

Untrennbarer Bestandteil jedes Maklervertrags mit VOTCHINA (Ziff. 1.2).

Wichtig: Dies ist eine Übersetzung zur Information. Bei Abweichungen gilt der bulgarische Text der AGB (Ziff. 12.1).

Kurz gesagt

  • Die Provision ist innerhalb von 3 Werktagen nach der notariellen Urkunde zu zahlen; die Beträge im Vertrag sind Endbeträge inkl. MwSt. (Ziff. 3.1, 3.3).
  • Sie ist auch geschuldet, wenn ein Geschäft innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende zustande kommt — mit einer von uns vorgestellten Immobilie oder Person (Ziff. 3.4).
  • Eine Immobilie wird nur mit einem schriftlichen Angebot und einer Reservierungskaution von mindestens 1.000 € vom Markt genommen (Ziff. 4.1).
  • Wir verwahren den Kaufpreis nicht — Zahlungen erfolgen direkt zwischen den Parteien, über ein Notaranderkonto oder ein Bank-Treuhandkonto (Ziff. 4.5).
  • Ein Verbraucher, der außerhalb unseres Büros oder aus der Ferne unterschrieben hat, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Ziff. 7.1).
  • Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen gilt der bulgarische Text (Ziff. 12.1).

Diese Zusammenfassung dient der Übersicht und ersetzt nicht den vollständigen Text unten.

Parteien — der Makler

„Makler“ ist die im Vertrag genannte Gesellschaft:

RUSKA VOTCHINA OOD, EIK 201441900, Sitz und Geschäftsanschrift: Varna, ul. Panagyurishte 6; Büro: 9000 Varna, bul. Maria Luiza 24, Eing. B, 3. OG, Büro 13;

VOTCHINA EVERSTEAD GROUP EOOD, EIK 200834587, Sitz, Geschäftsanschrift und Büro: 9000 Varna, bul. Maria Luiza 24, Eing. B, 3. OG, App. 13 (Büro 13).

Marke VOTCHINA · Tel. +359 876 111 535 · office@votchina.eu

13 Abschnitte — tippen Sie auf einen Abschnitt, um ihn zu öffnen.

▸ I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND BEGRIFFE

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Beziehungen zwischen dem Makler und seinen Kunden — Verkäufern (Eigentümern) und Käufern von Immobilien („Kunde“) — bei der Maklertätigkeit nach Art. 49–51 des Handelsgesetzes und dem Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge.

1.2. Die AGB sind untrennbarer Bestandteil jedes mit dem Makler geschlossenen Maklervertrags („Vertrag“). Bei Widersprüchen zwischen Vertrag und AGB gilt der Vertrag.

1.3. Die AGB werden dem Kunden vor Unterzeichnung des Vertrags — in Papierform oder elektronisch — zur Verfügung gestellt und sind auf www.votchina.eu veröffentlicht. Mit Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er sie erhalten, gelesen und verstanden hat und annimmt.

1.4. Im Sinne der AGB bedeutet:

a) „Immobilie“ — die Immobilie, die Gegenstand des Vertrags ist, oder jede Immobilie, die der Makler einem Käufer vorgestellt hat;

b) „Geschäft“ — jeder Vor- oder endgültige Vertrag, durch den das Eigentum oder ein anderes dingliches Recht an einer Immobilie übertragen oder begründet wird, einschließlich Kauf, Tausch, Schenkung, Sacheinlage, Teilung sowie Übertragung von Anteilen oder Aktien einer Gesellschaft, der die Immobilie gehört;

c) „Vorstellung“ — die Übermittlung von Informationen durch den Makler, die eine Identifizierung der Immobilie oder der Gegenpartei ermöglichen: Besichtigung (persönlich oder per Video), Besichtigungsprotokoll, Nachricht per E-Mail oder Messenger, Übersendung eines Angebots oder einer Adresse. Die Vorstellung kann mit jedem dieser Mittel nachgewiesen werden;

d) „Nahestehende Personen“ — der Ehegatte oder Lebenspartner des Kunden, Verwandte in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad, Personen, die gemeinsam mit dem Kunden an der Besichtigung teilgenommen haben, sowie Gesellschaften, an denen der Kunde oder diese Personen als Gesellschafter, Geschäftsführer oder wirtschaftliche Eigentümer beteiligt sind;

e) „Reservierungskaution“ — ein Garantiebetrag, den der Käufer zusammen mit seinem schriftlichen Angebot einzahlt und mit dem die Immobilie für die vereinbarte Frist vom Markt genommen wird.

▸ II. TÄTIGKEIT DES MAKLERS. DOPPELTÄTIGKEIT

2.1. Der Makler sucht und stellt Immobilien oder Käufer vor, organisiert Besichtigungen, führt Verhandlungen, prüft Unterlagen und wirkt beim Abschluss des Geschäfts im Umfang des Vertrags und des beigefügten Marketingplans mit.

2.2. Der Makler kann gleichzeitig für beide Parteien des Geschäfts tätig sein und von jeder von ihnen nach gesonderten Verträgen eine Provision erhalten. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Die Bedingungen des Vertrags mit der Gegenpartei sind Geschäftsgeheimnis des Maklers und werden nicht offengelegt.

2.3. Bei Doppeltätigkeit handelt der Makler gegenüber beiden Parteien nach Treu und Glauben, gibt ihnen die erhaltenen Angebote und Informationen wahrheitsgemäß weiter und gibt ohne Zustimmung keiner Partei vertrauliche Daten der anderen preis — einschließlich des Mindestpreises des Verkäufers oder des Höchstbudgets des Käufers.

2.4. Preis und Bedingungen des Geschäfts werden zwischen dessen Parteien frei vereinbart. Der Makler garantiert weder das Erreichen eines bestimmten Preises noch den Abschluss eines Geschäfts innerhalb einer bestimmten Frist.

2.5. Der Makler kann einzelne Tätigkeiten seinen Mitarbeitern und angeschlossenen Maklern übertragen und haftet für sie wie für eigenes Handeln. Der Makler kann auch mit Partneragenturen zusammenarbeiten (Co-Brokerage). Ist eine Partneragentur am Geschäft beteiligt, schuldet der Kunde der Partneragentur keine Provision, es sei denn, er wünscht ausdrücklich, sie mit Leistungen zu beauftragen. Die Beziehungen zwischen Makler und Partneragentur werden durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen ihnen geregelt.

2.6. Der Makler erbringt keine anwaltliche Vertretung im Sinne des Rechtsanwaltsgesetzes. Die Prüfung von Unterlagen erfolgt für die Zwecke des Geschäfts. Der Kunde kann jederzeit einen eigenen Anwalt, Gutachter oder Ingenieur hinzuziehen; deren Honorare trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.7. Der Makler prüft die Angaben zur Immobilie mit der gebotenen Sorgfalt, haftet jedoch nicht für unrichtige Angaben oder Unterlagen der Gegenpartei oder staatlicher Stellen und auch nicht für die Nichterfüllung der Pflichten der Gegenpartei aus dem Geschäft.

▸ III. PROVISION

3.1. Die Höhe der Provision wird im Vertrag festgelegt. Die angegebenen Beträge sind Endbeträge — inklusive MwSt., soweit diese anfällt.

3.2. Die Provision ist geschuldet, wenn ein Geschäft mit einer Immobilie oder Person zustande kommt, die vom Makler vorgestellt wurde, unabhängig von der Form des Geschäfts, vom endgültigen Preis und davon, ob das Geschäft vom Kunden persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Nahestehende Person abgeschlossen wird.

3.3. Die Provision ist innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Unterzeichnung des endgültigen Vertrags (der notariellen Urkunde) zu zahlen. Wird der Preis nach dem Vorvertrag in Raten gezahlt, ist die Provision mit Zahlung der ersten Rate fällig. Der Vertrag kann einen anderen Zahlungszeitpunkt vorsehen.

3.4. Die Provision ist auch geschuldet, wenn das Geschäft innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Beendigung des Vertrags zustande kommt — mit einer Immobilie oder Person, die der Makler während der Vertragslaufzeit vorgestellt hat.

3.5. Die Zahlung erfolgt auf das im Vertrag angegebene Bankkonto des Maklers oder bar im Büro gegen Beleg unter Beachtung des Gesetzes zur Beschränkung von Barzahlungen (Zahlungen in Höhe von 5.112,92 Euro oder mehr erfolgen nur per Überweisung).

▸ IV. ANGEBOTE, RESERVIERUNGSKAUTION UND GELDBETRÄGE AUS DEM GESCHÄFT

4.1. Mündliche Angebote nehmen eine Immobilie nicht vom Markt. Der Käufer gibt ein schriftliches Angebot ab und zahlt gleichzeitig eine Reservierungskaution nach einem mit dem Makler geschlossenen Garantievertrag ein. Die Höhe der Reservierungskaution legt der Makler nach dem Preis der Immobilie fest, sie beträgt jedoch mindestens 1.000 Euro.

4.2. Eine Reservierungskaution ab 5.000 Euro wird nur per Überweisung eingezahlt.

4.3. Nach Annahme des schriftlichen Angebots haben die Parteien bis zu 5 (fünf) Tage zur Abstimmung der Bedingungen und bis zu 10 (zehn) Tage zur Unterzeichnung des Vorvertrags, sofern im Garantievertrag nichts anderes vereinbart ist.

4.4. Was mit der Reservierungskaution geschieht, regelt der Garantievertrag. In der Regel wird sie nicht an den Verkäufer weitergegeben, sondern auf die Provision des Maklers angerechnet oder nach Zahlung der ersten Rate aus dem Vorvertrag an den Käufer zurückgezahlt. Verweigert der Käufer ohne triftigen Grund den Abschluss eines Vorvertrags zu vereinbarten Bedingungen, wird die Kaution einbehalten — 50 % für den Verkäufer und 50 % für den Makler. Kommt das Geschäft aus einem Grund nicht zustande, den der Käufer nicht zu vertreten hat, wird ihm die Kaution vollständig zurückgezahlt.

4.5. Der Makler verwahrt den Kaufpreis nicht. Zahlungen aus dem Geschäft erfolgen direkt zwischen den Parteien — per Überweisung, über ein Notaranderkonto oder ein Bank-Treuhandkonto (Escrow). Gehen Beträge aus dem Geschäft dennoch beim Makler ein, ist er berechtigt, die ihm geschuldete Provision damit zu verrechnen, und überweist den Rest innerhalb von 3 (drei) Werktagen an den Empfänger.

4.6. Die Parteien des Geschäfts können den Einbehalt eines Teils des Preises („Nebenkostenkaution“) bis zur Vorlage der Endabrechnungen für Wasser, Strom und Instandhaltungsgebühren vereinbaren, wenn die Zählerstände selten abgelesen werden (Ferienanlagen, Dörfer).

4.7. In der notariellen Urkunde wird der tatsächliche Preis des Geschäfts angegeben.

▸ V. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1. Wahre und vollständige Angaben und Unterlagen zu liefern und den Makler über jede Änderung zu informieren.

5.2. Ohne Wissen und Beteiligung des Maklers keine Verhandlungen mit vom Makler vorgestellten Personen oder über vorgestellte Immobilien zu führen und kein Geschäft abzuschließen — weder persönlich noch über Nahestehende Personen, Bevollmächtigte oder andere Makler — und den Makler über jeden direkten Kontakt einer solchen Person zu informieren.

5.3. Die erhaltenen Informationen (Adressen, Daten von Eigentümern und Käufern, Preise, Unterlagen) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte oder andere Makler weiterzugeben.

5.4. Besichtigungsprotokolle zu unterschreiben. Die Verweigerung der Unterschrift hebt die Vorstellung nicht auf, wenn diese auf andere Weise nachgewiesen ist (E-Mail, Nachricht, Foto, Videoaufnahme, Zeuge).

▸ VI. HAFTUNG UND VERTRAGSSTRAFEN

6.1. Bei Zahlungsverzug mit der Provision schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag, höchstens jedoch 10 % davon.

6.2. Bei Verletzung der Pflicht nach Ziff. 5.2 schuldet der Kunde dem Makler eine Vertragsstrafe in Höhe der Provision, die bei Abschluss des Geschäfts unter Beteiligung des Maklers geschuldet gewesen wäre.

6.3. Die Vertragsstrafen schließen den Anspruch auf Ersatz eines höheren Schadens nach den allgemeinen Regeln nicht aus.

▸ VII. WIDERRUFSRECHT (NUR FÜR VERBRAUCHER)

7.1. Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (auch bei einer Besichtigung) oder aus der Ferne (per E-Mail, mit eingescannten Kopien oder elektronischer Signatur) geschlossen, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch eine eindeutige schriftliche Erklärung oder mit dem dem Vertrag beigefügten Musterformular, gesandt an die Anschrift oder E-Mail-Adresse des Maklers.

7.2. Mit Unterzeichnung des Vertrags verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (Werbung, Besichtigungen, Vorstellung von Immobilien oder Käufern), und bestätigt, darüber informiert zu sein, dass er das Widerrufsrecht verliert, sobald die Leistung vollständig erbracht ist — d. h. nach Abschluss eines Geschäfts mit einer vorgestellten Immobilie oder Person.

7.3. Der erklärte Widerruf befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Provision, wenn er innerhalb der Frist nach Ziff. 3.4 ein Geschäft mit einer Immobilie oder Person abschließt, die ihm der Makler vor dem Widerruf vorgestellt hat.

▸ VIII. MASSNAHMEN GEGEN GELDWÄSCHE

8.1. Der Makler ist Verpflichteter nach dem Gesetz über Maßnahmen gegen Geldwäsche (ZMIP). Er identifiziert den Kunden und dessen Bevollmächtigte, verlangt Erklärungen (u. a. zu politisch exponierten Personen, zum wirtschaftlichen Eigentümer und zur Herkunft der Mittel, soweit gesetzlich vorgeschrieben) und bewahrt die erhobenen Unterlagen für die gesetzliche Frist auf.

8.2. Verweigert der Kunde die erforderlichen Angaben, ist der Makler berechtigt, die Vermittlung abzulehnen oder zu beenden, ohne Schadensersatz zu schulden.

▸ IX. PERSONENBEZOGENE DATEN

9.1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist die Gesellschaft, die Partei des Vertrags ist (siehe „Parteien“ am Anfang der AGB), E-Mail: office@votchina.eu.

9.2. Die Daten werden verarbeitet: zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2016/679 — DSGVO); zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach dem ZMIP sowie dem Steuer- und Buchhaltungsrecht (Art. 6 Abs. 1 lit. c); zur Wahrung der Rechte des Maklers, einschließlich des Nachweises einer Vorstellung (Art. 6 Abs. 1 lit. f); für Marketing und die Veröffentlichung von Fotos und Videos — nur mit Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a).

9.3. Empfänger der Daten können sein: die Gegenpartei des Geschäfts und ihre Bevollmächtigten, Notare, Banken, Kreditberater, Gutachter, Rechtsanwälte, Partneragenturen, staatliche Stellen sowie Auftragsverarbeiter (Hosting, CRM, Buchhaltung).

9.4. Die Daten werden für die Laufzeit des Vertrags und 5 (fünf) Jahre nach seiner Beendigung bzw. für die Fristen nach dem ZMIP und dem Buchhaltungsgesetz aufbewahrt.

9.5. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch und kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Beschwerden können bei der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten (www.cpdp.bg) eingereicht werden.

▸ X. MITTEILUNGEN UND ELEKTRONISCHE DOKUMENTE

10.1. Mitteilungen zwischen den Parteien werden an die im Vertrag angegebenen Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern (einschließlich Viber, WhatsApp, Telegram) gesandt. Eine elektronische Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie in das Informationssystem des Empfängers gelangt.

10.2. Die Parteien erkennen die Rechtswirkung von Dokumenten an, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) unterzeichnet sind, sowie von eigenhändig unterzeichneten Dokumenten, die als eingescannte PDF-Kopien per E-Mail ausgetauscht werden.

▸ XI. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

11.1. Die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfrist werden im Vertrag festgelegt.

11.2. Die Bestimmungen über die Provision (Ziff. 3.4), die Vertraulichkeit und die Vertragsstrafen bleiben auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft.

▸ XII. SPRACHE, ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

12.1. Der Vertrag und die AGB können zweisprachig abgefasst werden — auf Bulgarisch und auf Englisch, Russisch oder Deutsch. Bei Abweichungen zwischen den Texten hat der bulgarische Text Vorrang. Der Kunde erklärt, dass er die Sprache, in der er unterzeichnet, versteht oder einen Dolmetscher seiner Wahl hinzugezogen hat.

12.2. Es gilt bulgarisches Recht. Hat der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, wird ihm dadurch nicht der Schutz der zwingenden Vorschriften dieses Staates entzogen (Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 „Rom I“).

12.3. Streitigkeiten werden einvernehmlich durch Verhandlungen beigelegt. Ein Verbraucher kann sich auch an die Schlichtungskommissionen bei der Kommission für Verbraucherschutz wenden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das zuständige Gericht nach den allgemeinen Regeln.

▸ XIII. ÄNDERUNGEN DER AGB

13.1. Der Makler kann die AGB ändern, indem er die neue Fassung auf www.votchina.eu veröffentlicht. Änderungen berühren bereits geschlossene Verträge nicht, es sei denn, der Kunde nimmt sie schriftlich an.

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Version 1.1 vom 20.10.2026: die zweite VOTCHINA-Gesellschaft als möglicher Makler ergänzt; im Übrigen ist der Text mit Version 1.0 vom 01.10.2026 identisch. Änderungen nach Ziff. 13.1 berühren bereits geschlossene Verträge nicht.